Sichern Sie sich Ihr Markenrecht
In Zeiten der Digitalisierung sind Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen an der Tagesordnung. Umso wichtiger ist eine kompetente Rechtsvertretung auf dem Gebiet des Markenrechts. Auf der einen Seite schütze ich Rechteinhaber und berate Sie von der Markenanmeldung bis hin zur Markenüberwachung. Auf der anderen Seite vertrete ich Sie als Verletzer von Markenrechten gegenüber der Kanzlei der Rechteinhaber.
Ich habe im Marken- und Wettbewerbsrecht Mandanten bereits gegenüber folgenden Kanzleien vertreten:
- Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.
- Rechtsanwälte Bird & Bird
- Rechtsanwälte Diesel, Schmitt, Ammer
- Rechtsanwälte Böchter, Dretzki & Franz
- Rechtsanwalt Levent Göktekin
- Rechtsanwälte Dr. Horsch & Kollegen
- Rechtsanwälte Preu, Bohlig & Partner
Ich nehme Ihre Interessen im Markenrecht wahr – rufen Sie an!
Tel.: 02161 - 683 313 300
Kompetente Rechtsvertretung im Urheberrecht
Der Schutz des geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht kann bei dessen Verletzung komplexe rechtliche Streitigkeiten hervorrufen. In meiner Kanzlei sind Sie in allen Fragen des Urheberrechts bestens aufgehoben. Ich berate Unternehmen und Künstler, die Ihre Rechte schützen wollen. Zudem vertrete ich natürlich auch Mandanten, die Adressat von Abmahnungen werden und überprüfen deren Berechtigung.
In letzter Zeit habe ich Mandanten gegenüber folgenden Kanzleien vertreten:
- Rasch Rechtsanwälte
- Waldorff Rechtsanwälte
- Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner
- Nümann + Lang Rechtsanwälte
- Schalast & Partner Rechtsanwälte
- Rechtsanwälte Baumgarten Brandt
- Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller
- Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe
- Rechtsanwaltskanzlei Lihl
- C-S-R Rechtsanwaltskanzlei
- U.v.m.
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Tel.: 02161 - 683 313 300
Ich regle Ihren Tatbestand im Wettbewerbsrecht
Abmahnungen, strafbewehrte Unterlassungserklärungen, einstweilige Verfügungen, Vertragsstrafen: Diese Schlagworte sind jedem Unternehmer bekannt. Das entsprechende Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) regelt z.B. die Zulässigkeit von Werbemaßnahmen im geschäftlichen Verkehr. Doch die Bedeutung des Wettbewerbsrechts reicht dabei weit über dessen Regelungen hinaus. Deshalb empfehle ich Ihnen, Ihre Werbemaßnahmen sowie Ihren Geschäftsauftritt im Internet frühzeitig von uns prüfen zu lassen – damit wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen mit Ihren Konkurrenten gar nicht erst entstehen!
Lassen Sie sich jetzt umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten beraten!
Tel.: 02161 - 683 313 300